Dolmetscharten

Konferenzdolmetschen:

Dolmetschen in eine (1) Sprachrichtung für ein Publikum.

Gerichtsdolmetschen:

Dolmetschen in zwei Sprachrichtungen auf einer Gerichtssitzung, bei Polizeiverhören und anderen justiziellen Anlässen, u.U. für ein Publikum.

Begleitdolmetschen:

Dolmetschen in zwei Sprachrichtungen, privat im kleinen Kreis. Auch das sog. Verhandlungsdolmetschen zählt zum Begleitdolmetschen.