
Dolmetscharten
Konferenzdolmetschen:
Dolmetschen in eine (1) Sprachrichtung für ein Publikum.
Gerichtsdolmetschen:
Dolmetschen in zwei Sprachrichtungen auf einer Gerichtssitzung, bei Polizeiverhören und anderen justiziellen Anlässen, u.U. für ein Publikum.
Begleitdolmetschen:
Dolmetschen in zwei Sprachrichtungen, privat im kleinen Kreis. Auch das sog. Verhandlungsdolmetschen zählt zum Begleitdolmetschen.
